Die Kirchengemeinde gewährte dem Gekidnappten Asyl, denn Pfarrer, Superintendent und Gemeindekirchenrat sind sich einig: Der von Abbeizung Bedrohte braucht ihren Schutz - zumindest so lange, bis das nötige Geld für seinen Kauf gesammelt ist. (Quelle: Die Zeit 1995)