Es erging im Januar 1958 und wird gewöhnlich mit dem Namen des Beschwerdeführers verbunden, der es erstritt: das Lüth-Urteil. (Quelle: Die Zeit 2001)
Schlichten musste der Ausschuss auch im Streit eines Beschwerdeführers mit seiner Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg. (Quelle: Die Welt 2002)
Hinweise und Missbilligungen gegen eine Zeitung oder Zeitschrift werden nicht veröffentlicht, sie gelangen lediglich in die Hände des Beschwerdeführers und in die Redaktion des betroffenen Printmediums. (Quelle: Süddeutsche Online)